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Maul-Medaille
Die Alfred-Maul-Gedächtnismedaille (RP Karlsruhe)
Zur Erinnerung an den Schöpfer des badischen Schulturnens und langjährigen Direktor der Turnlehrerbildungsanstalt in Karlsruhe, Alfred Maul , stiftete das Badische Ministerium des Kultus und Unterrichts anlässlich der 100. Wiederkehr des Geburtstages von Alfred Maul am 13. April 1928 die Alfred- Maul- Gedächtnismedaille.
Zahlreiche Schülerinnen und Schüler, die sich auf dem Gebiet des Sports hervorgetan haben, sind seitdem durch die Verleihung dieser Medaille ausgezeichnet worden.
Verleihungsrichtlinien:
1. Für die Verleihung der Alfred- Maul-Gedächtnismedaille gelten folgende Richtlinien:
Die Alfred-Maul-Gedächtnismedaille wird auf Vorschlag der Schulleitung für hervorragende Leistung auf dem Gebiet des Sports vom Regierungspräsidium Karlsruhe an Schüler und Schülerinnen, die das Abitur bestanden haben, verliehen.
Bei Kooperationen (z. B. Neigungsfach-Sport) zählt ein Schüler immer zu seiner Stammschule.
2. Voraussetzungen für die Verleihung
Die Alfred-Maul-Gedächtnismedaille kann an Schülerinnen und Schüler verliehen werden, die in allen 4 Halbjahren der Jahrgangsstufen 12 und 13 in den im Rahmen des Pflichtunterrichts besuchten Pflicht- und Neigungskursen im Fach Sport sehr gute Leistungen erbracht haben (jeweils mindestens 13 Punkte).
Die Schülerinnen und Schüler sollten darüber hinaus im außerunterrichtlichen schulischen Wettkampfwesen (z. B. Jugend trainiert für Olympia) mit hervorragenden Leistungen beteiligt gewesen sein und/oder sich in herausragender Art und Weise für den Sport an der Schule (Sport-Mentor(in), SMV-Sportsprecher(in) usw.) engagiert haben.
3. Verleihungsverfahren
3.1 Das Regierungspräsidium Karlsruhe verleiht höchstens zwei Medaillen pro Schule. Die Sportfachkonferenz schlägt der Schulleitung je einen Schüler und eine Schülerin, der (die) die oben aufgeführten Bedingungen erfüllt hat für die Verleihung der Medaille vor.
3.2 Bei der Antragstellung ist ein strenger Maßstab anzulegen, damit die Verleihung als wirkliche Auszeichnung für hervorragende Leistungen im Sport anerkannt wird
3.3 Die Schulleitung stellt unter Verwendung des Formblatts den entsprechenden Antrag bis spätestens (Termin hier) beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Abteilung Schule und Bildung.
3.4 Erfüllt der Schüler bzw. die Schülerin nach Antragstellung im Schulhalbjahr 13.2 die geforderten Bedingungen nicht, so muss der gestellte Antrag von der Schulleitung beim Regierungspräsidium umgehend schriftlich widerrufen werden!
3.5 Ein Rechtsanspruch auf die Verleihung einer Alfred-Maul-Gedächtnismedaille besteht nicht!
3.6 Falls von der Schule keine Verleihung beantragt wird, bittet das Regierungspräsidium trotzdem um schriftliche Fehlanzeige
4. Das Regierungspräsidium Karlsruhe behält sich Ausnahmen von diesen Verleihungsrichtlinien vor.
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Letzte Aktualisierung ( Thursday, 17. September 2009 )
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